Tiere
Sie können Ihr Haustier im Flugzeug mitnehmen.
Geben Sie bitte gleich bei der Reservierung an, dass Sie mit einem Haustier reisen und erkundigen Sie sich, ob die Beförderung in der Passagierkabine oder im Frachtraum erfolgt.
Mitnahme von Tieren
Der nachstehenden Liste können Sie entnehmen, welche Tiere in die Kabine mitgenommen werden dürfen, welche Tiere im Frachtraum befördert werden müssen und welche Beförderungsbestimmungen zur Anwendung kommen.
Kabine
Zur Beförderung in der Kabine zugelassene Tiere
Hunde und Katzen unter 6 kg (inklusive Transportbehälter) und Blindenhunde (ohne Gewichtsbeschränkung) dürfen in der Passagierkabine mitreisen, vorausgesetzt Sie holen das Einverständnis der Reservierungshotline ein.
Ihr Tier muss mindestens 15 Wochen alt sein*.
Hunde und Katzen unter 6 kg (inklusive Transportbehälter) und Blindenhunde (ohne Gewichtsbeschränkung) dürfen in der Passagierkabine mitreisen, vorausgesetzt Sie holen das Einverständnis der Reservierungshotline ein.
Ihr Tier muss mindestens 15 Wochen alt sein*.
Beförderungsbestimmungen
- Blindenhunde und vergleichbare Tiere. Das Tier muss in einem normgerechten Spezialkäfig reisen.
- Der Transportbehälter muss luftdurchlässig und groß genug sein, damit das Tier aufstehen und sich umdrehen kann.
- Das Tier darf den Transportbehälter während der gesamten Flugdauer unter keinen Umständen verlassen.
- Die Box oder Tasche, in der Sie Ihr Tier mitnehmen ist nicht im Freigepäck enthalten und wird als Übergepäck berechnet.
* Acht Wochen für innerfranzösische Flüge (Kontinentaleuropa).
Transportboxen für Haustiere
In unserer E-Boutique finden Sie praktische Transportboxen für die Mitnahme von Haustieren.
Die Artikel werden in folgende Länder geliefert: Algerien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich (Kontinentaleuropa), Großbritannien, Irland, Italien, Japan, Luxemburg, Marokko, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tunesien, USA.
Sie sind Flying Blue Mitglied? Dann können Sie beim Kauf einer Transportbox außerdem Meilen sammeln oder Meilen einlösen.
Die Artikel werden in folgende Länder geliefert: Algerien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich (Kontinentaleuropa), Großbritannien, Irland, Italien, Japan, Luxemburg, Marokko, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tunesien, USA.
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Formalitäten
- Ihr Tier muss über einen gültigen Impfpass verfügen.
- Ab 3. Juli 2011 gilt die Chippflicht für Hunde und Katzen, die innerhalb der Europäischen Union auf einer Reise mitgeführt werden. Die Tiere müssen über einen EU-Heimtierausweis verfügen. Dieser Ausweis wird von einem autorisierten Tierarzt ausgestellt. Er ermöglicht die Identifizierung Ihres Tieres und bestätigt, dass die erforderlichen Impfungen durchgeführt wurden.
- Achtung: Für Reisen nach Irland, Schweden, Großbritannien und Malta gelten zusätzliche Regelungen. Wir empfehlen Ihnen, sich bei der Botschaft Ihres Reiselandes zu erkundigen.
- Denken Sie daran, sich über die im Abflug- und Ankunftsland geltenden Regelungen (Impfungen, Quarantäne usw.) zu informieren, wenn Sie außerhalb der EU reisen.
Washingtoner Artenschutzabkommen
Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Tieren und Pflanzen wurde 1973 in Washington unterzeichnet. Es untersagt oder beschränkt den Handel – und somit auch den Transport – von rund 5 000 Tier- und 28 000 Pflanzenarten, die vom Aussterben bedroht oder schutzbedürftig sind. Laut Übereinkommen ist der internationale Handel mit bestimmten Tier- und Pflanzenarten (Gorillas, Elefanten, Meeresschildkröten, Korallen, Muscheln usw.) sowie mit den aus ihnen produzierten Erzeugnissen (Lebensmittel, Schmuck, Souvenirs, Heilmittel usw.) grundsätzlich verboten. Andere Tier- und Pflanzenarten dürfen nur in beschränktem Maße gehandelt werden. In diesem Fall ist für die Beförderung eine CITES-Genehmigung vorzuweisen (CITES: Convention on International Trade of Endangered Species).
Das Washingtoner Übereinkommen gilt heute in 175 Ländern, u. a. auch in Frankreich (einschließlich Überseedepartements). Die Zollbehörden der Unterzeichnungsländer sind damit beauftragt, insbesondere an den Flughäfen auf die Einhaltung der Schutzbestimmungen zu achten.
Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Tieren und Pflanzen wurde 1973 in Washington unterzeichnet. Es untersagt oder beschränkt den Handel – und somit auch den Transport – von rund 5 000 Tier- und 28 000 Pflanzenarten, die vom Aussterben bedroht oder schutzbedürftig sind. Laut Übereinkommen ist der internationale Handel mit bestimmten Tier- und Pflanzenarten (Gorillas, Elefanten, Meeresschildkröten, Korallen, Muscheln usw.) sowie mit den aus ihnen produzierten Erzeugnissen (Lebensmittel, Schmuck, Souvenirs, Heilmittel usw.) grundsätzlich verboten. Andere Tier- und Pflanzenarten dürfen nur in beschränktem Maße gehandelt werden. In diesem Fall ist für die Beförderung eine CITES-Genehmigung vorzuweisen (CITES: Convention on International Trade of Endangered Species).
Das Washingtoner Übereinkommen gilt heute in 175 Ländern, u. a. auch in Frankreich (einschließlich Überseedepartements). Die Zollbehörden der Unterzeichnungsländer sind damit beauftragt, insbesondere an den Flughäfen auf die Einhaltung der Schutzbestimmungen zu achten.



