Handgepäck
Was dürfen Sie als Handgepäck mit an Bord nehmen? Größe und Gewicht des Handgepäcks, verbotene Gegenstände, Mitnahme von Flüssigkeiten - hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Vorbereitung Ihres Handgepäcks.
Bestimmte Gegenstände gefährden Ihre Sicherheit und die Sicherheit der anderen Passagiere. Beachten Sie bitte die folgenden Hinweise, bevor Sie packen.
Verbotene Gegenstände
Zu Ihrer Sicherheit ist die Mitnahme bestimmter Gegenstände strengstens verboten. Gegebenenfalls werden diese Gegenstände bei der Sicherheitskontrolle konfisziert.
- Stichwaffen und scharfkantige und spitze Gegenstände aus Metall oder anderen Materialen, die als Waffe eingesetzt werden können (Beispiel: Nagelscheren, Rasierklingen usw.)
- Schusswaffen
- Patronen und Munition für Jagd- und Sportwaffen
- Flüge aus den USA oder in die USA: Druckerpatronen mit einem Gewicht von mehr als 453 g
- Parfumflakons mit einem Fassungsvermögen von mehr als 100 ml
- Kosmetische Aerosole mit einem Fassungsvermögen von mehr als 100 ml
- Feuerzeugbrennstoffe
- Nasszellenbatterien
- Feuerwerkskörper, Knallkörper, Bengalfeuer, Leuchtraketen, Waffenimitate, Feueranzünder, Tränengas
- Gaskocher, Gasflaschen, Sauerstoff-Tauchflaschen
- Farben, Firnisse, Lacke
- Giftige Stoffe, Krankheitserreger, radioaktives Material
- Chemikalien, Dünger, Unkrautvernichter, Pestizide, Insektizide
- Beize, Natronbleichlauge, Chlor, Waschmittel
- Entzündliche Flüssigkeiten wie Treibstoff, Verdünner, Lösungsmittel, Aceton
- Quecksilberthermometer, Barometer
- Nahrungsmittel tierischen Ursprungs: Die Einfuhr von Wildfleisch in jeglicher Form in die Europäische Union ist strengstens verboten. Dieses Einfuhrverbot gilt sowohl für die Beförderung in der Kabine, im Frachtraum oder als Frachtgut. Passagiere, die sich nicht an dieses Verbot halten, können strafrechtlich belangt werden*. Weitere Informationen finden Sie auf dem
* Gemäß Artikel L237-3 des französischen Gesetzbuches Code Rural et de la Pêche Maritime.
Gegenstände, für die Sonderregelungen gelten
Die nachstehenden Produkte (unvollständige Liste) dürfen in der Kabine mitgeführt werden, unterliegen jedoch besonderen Vorschriften.
Nahrungsmittel tierischen Ursprungs
Die Einfuhr bestimmter Erzeugnisse tierischen Ursprungs in die Europäische Union (EU) ist aufgrund der Einschleppungsgefahr von Infektionskrankheiten entweder gänzlich verboten oder unterliegt strengen Bestimmungen. Werden diese Erzeugnisse nicht deklariert, kann eine Geldstrafe verhängt oder ein Strafantrag* gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal der Europäischen Union
* Gemäß Artikel L237-3 des französischen Gesetzbuches Code Rural et de la Pêche Maritime.



